§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform MeduCert zwischen dem Betreiber (reit.codes, Inhaber Christoph Reit, im Folgenden „Betreiber“) und dem Kunden.
- Kunden sind Organisationen und Unternehmen, die ärztliche Fortbildungen veranstalten (im Folgenden „Veranstalter“). Das Angebot richtet sich nach seiner Konzeption an Unternehmer und Organisationen und nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Wer für den Kunden handelt, bestätigt, zu dieser Handlung berechtigt zu sein.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen
- Der Betreiber stellt die Software MeduCert als Online-Dienst bereit (Software as a Service). Sie unterstützt Veranstalter bei der Anmeldung von Teilnehmenden mit ihrer Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN), bei der Erfassung der Anwesenheit vor Ort und online, bei der Einteilung in Kleingruppen, bei Lernerfolgskontrolle und Evaluation, bei der Erstellung von Teilnahmebescheinigungen und bei der Übermittlung von Teilnahmemeldungen an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer.
- Der Betreiber liefert keine Fortbildungsinhalte und kein Videokonferenzsystem. Einen Link zum Videokonferenzsystem des Veranstalters zeigt die Plattform an.
- Der Betreiber darf die Software weiterentwickeln und ändern, wenn der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- Die Software ersetzt keine Beratung und keine Prüfung durch die Ärztekammer. Ob eine Veranstaltung anerkannt wird, mit welcher Kategorie und wie vielen Punkten, entscheidet die zuständige Ärztekammer. Die Regelsätze in der Plattform (zum Beispiel Fristen und Anforderungen an die Lernerfolgskontrolle) sind Hilfsmittel; maßgeblich bleiben Bescheid und Fortbildungsordnung der Kammer. Für Antrag, Anerkennung, Programm, Neutralität, Offenlegung von Interessenkonflikten und Sponsoring, Einhaltung der Meldefristen sowie für die Richtigkeit seiner Angaben bleibt der Veranstalter verantwortlich.
- Der EIV wird von der Bundesärztekammer betrieben. Der Betreiber hat auf dessen Verfügbarkeit und Schnittstelle keinen Einfluss und schuldet keine Annahme der Meldungen durch den EIV.
§ 3 Vertragsschluss und Zugang
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Betreibers in Textform annimmt und der Betreiber den Zugang einrichtet.
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Betreiber unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Zugangsdaten zum EIV (Veranstaltungsnummer und Passwort oder Token der Kammer) trägt der Kunde selbst ein; der Betreiber speichert sie verschlüsselt und nutzt sie nur für die Meldungen des Kunden.
§ 4 Preise, Zahlung
- Die Preise ergeben sich aus dem Angebot, das der Betreiber dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform macht. Der Betreiber ist derzeit Kleinunternehmer nach § 19 UStG; die Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer, und es wird keine ausgewiesen. Entfällt die Anwendung des § 19 UStG, schuldet der Kunde ab diesem Zeitpunkt zusätzlich die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Der Betreiber teilt das, soweit absehbar, mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
- Der Betreiber stellt Rechnungen in Textform. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
- Der Betreiber kann die Preise mit Wirkung für die nächste Abrechnungsperiode ändern. Er kündigt das mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
- Ist der Kunde mit der Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, darf der Betreiber den Zugang nach Ankündigung in Textform sperren. Eine laufende Veranstaltung wird nicht unterbrochen; der Kunde kann seine Daten weiterhin exportieren.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
- Veranstaltungen, die vor Zugang der Kündigung begonnen haben, kann der Kunde noch abschließen und an den EIV melden; die Kündigung wird frühestens danach wirksam, längstens aber 3 Monate nach Zugang.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Ende des Vertrags kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang exportieren. Danach löscht der Betreiber sie nach den Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrags. Aufbewahrungspflichten des Kunden, etwa gegenüber der Ärztekammer, erfüllt er mit dem Export; der Betreiber weist vor der Löschung in Textform darauf hin. Eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Betreibers (z. B. für Rechnungen) bleiben unberührt.
§ 6 Verfügbarkeit
- Der Betreiber stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Kalendermonat bereit, gemessen am Übergang seiner Server ins Internet. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, etwa am Internetzugang des Kunden oder der Teilnehmenden, am Videokonferenzsystem oder am EIV.
- Wartungsfenster liegen in der Regel werktags zwischen 22 und 6 Uhr und werden mindestens 5 Tage vorher in Textform angekündigt. Während einer vom Kunden in der Plattform angesetzten Veranstaltung findet keine angekündigte Wartung statt.
- Der Kunde plant für Veranstaltungen einen Ausweg ein, zum Beispiel eine Anwesenheitsliste auf Papier, falls die Plattform oder die Internetverbindung ausfällt. Rechte des Kunden wegen Mängeln und die Haftung nach § 8 bleiben unberührt.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde nutzt die Plattform nur für eigene Veranstaltungen und im Rahmen der Gesetze. Er lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch.
- Der Kunde ist für die Daten der Teilnehmenden datenschutzrechtlich verantwortlich und informiert sie nach Art. 13 DSGVO. Dafür schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag (Version 2026-11) ab, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
§ 8 Haftung
- Der Betreiber haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit er eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, zum Beispiel die Bereitstellung der Plattform für eine angesetzte Veranstaltung, die richtige Erfassung von Anwesenheit und Testergebnissen und die richtige Übermittlung der freigegebenen Meldungen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Der Betreiber haftet nicht dafür, dass eine Kammer eine Veranstaltung nicht anerkennt, Punkte nicht anrechnet oder eine Meldung nach Fristablauf nicht mehr annimmt, soweit das auf Angaben, Entscheidungen oder Versäumnissen des Kunden beruht, etwa auf falschen Stammdaten, fehlender Freigabe von Meldungen oder verspäteter Übermittlung.
- Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
§ 9 Datenschutz
Wie der Betreiber personenbezogene Daten als Verantwortlicher verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Für Daten der Teilnehmenden gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 10 Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Sie werden grundsätzlich nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Lehnt der Kunde ab oder erteilt er keine Zustimmung, gelten die bisherigen Vertragsbedingungen fort. Der Betreiber kann den Vertrag nach Maßgabe der Kündigungsfrist (§ 5) zum nächstzulässigen Termin kündigen. Zwingende gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt. Änderungen von Preisen richten sich ausschließlich nach § 4.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.