MeduCert soll sich für alle Menschen gut bedienen lassen: auf der öffentlichen Website, auf den Seiten für Teilnehmende und in der Verwaltung für Veranstalter. Diese Erklärung beschreibt, was wir geprüft haben, was heute gut funktioniert und wo es noch Einschränkungen gibt.
Stand der Vereinbarkeit
MeduCert ist teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.2 (Stufe AA) vereinbar. Mit unseren automatischen Prüfungen finden wir keine Verstöße mehr. Weil wir die Bedienung mit Screenreadern nicht systematisch geprüft haben, erklären wir keine vollständige Vereinbarkeit.
Das funktioniert
- Alle Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar. Ein Link „Zum Inhalt springen“ steht am Seitenanfang.
- Der Tastaturfokus ist auf jeder Seite deutlich sichtbar.
- Seiten haben genau eine Hauptüberschrift, eine klare Gliederung mit Landmarken und einen eindeutigen Seitentitel; die Sprache ist als Deutsch ausgezeichnet.
- Formularfelder sind beschriftet. Fehler stehen am Feld und in einer Zusammenfassung am Formularanfang, die den Fokus erhält. Für Name, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum sind Eingabehilfen des Browsers (Autovervollständigung) vorgesehen.
- Die Seiten lassen sich bis 400 % vergrößern und sind bei 320 Pixel Breite ohne seitliches Scrollen nutzbar. Tabellen, die breiter sind, scrollen in einem Bereich, den Sie mit der Tastatur erreichen.
- Reihenfolge-Fragen im Wissenstest lassen sich ohne Ziehen und Ablegen mit Schaltflächen sortieren.
- Das Zeitlimit des Wissenstests wird vorab angekündigt. Eine Minute vor Ablauf erhalten Sie eine Warnung als Text und für Screenreader. Ihre Antworten werden bei Ablauf abgegeben.
- Diagramme in der Auswertung haben eine Textbeschreibung; dieselben Zahlen stehen in einer Tabelle.
- Animationen entfallen, wenn Ihr Gerät „Bewegung reduzieren“ meldet.
Bekannte Einschränkungen
- Zeitlimit im Wissenstest: Wenn der Veranstalter ein Zeitlimit einstellt, lässt es sich während des Tests nicht verlängern. Das Limit gehört dann zur Prüfungssituation. Veranstalter können das Limit weglassen oder großzügig wählen.
- QR-Scan beim Einlass: Das Scannen mit der Kamera setzt Sehen und eine ruhige Hand voraus. Als Alternative lässt sich die Einlass-Nummer oder die EFN eintippen.
- Teilnahmebescheinigung (PDF): Die PDF-Datei enthält Titel und Sprache, ist aber kein vollständig getaggtes PDF. Die Angaben der Bescheinigung stehen außerdem auf der Seite „Bescheinigung prüfen“ als Text.
- Hilfecenter: Screenshots haben Textbeschreibungen, die den Inhalt zusammenfassen; die Schritte stehen immer auch im Text.
- Inhalte der Veranstalter: Texte, Bilder und Fragen, die Veranstalter selbst einstellen, verantworten die Veranstalter. Für Fragenbilder gibt es ein Feld für die Textbeschreibung.
- Eigene Farben von Veranstaltern: Wählen Veranstalter eigene Akzentfarben, prüft MeduCert den Kontrast und weist zu schwache Farben ab.
Wie wir geprüft haben
Die Prüfung war eine eigene Prüfung am 30. Oktober 2026. Wir haben alle öffentlichen Seiten, die Seiten für Teilnehmende (Anmeldung, persönliche Seite, Wissenstest mit allen Fragetypen, Ergebnis, Bewertung, Abmeldung, Gruppenliste) und die Verwaltung (am Beispiel der Demo) bei 1440 und 390 Pixel Breite geprüft:
- automatisch mit dem Prüfwerkzeug axe-core (Regeln für WCAG 2.0 bis 2.2, A und AA) im Browser Chromium,
- mit automatischen Tests des Quelltextes, die bei jeder Änderung laufen (Sprache, Überschriften, Landmarken, Beschriftungen, Textalternativen, Kontrast der Farben),
- von Hand: Bedienung mit der Tastatur, Fokusreihenfolge, Vergrößerung und schmale Fenster.
Screenreader wurden dabei nicht systematisch eingesetzt. Wir aktualisieren diese Erklärung nach jeder größeren Änderung.
Rückmeldung und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns, was Sie nutzen wollten und was nicht geklappt hat. Wir antworten und suchen mit Ihnen eine Lösung.
E-Mail: [email protected]
Schlichtung
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) steht bei Fragen zur Barrierefreiheit als Anlaufstelle zur Verfügung. Ob ein Verfahren in Ihrem Fall möglich ist, erfahren Sie dort.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetzbei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Internet: schlichtungsstelle-bgg.de
Tastaturbedienung
Eine Übersicht der Bedienhilfen finden Sie im Hilfecenter unter Barrierefreiheit und Tastaturbedienung.