Was die Fortbildungsordnung verlangt
Nach § 10 Abs. 3 der Muster-Fortbildungsordnung 2024 findet eine Online-Fortbildung über die gesamte Dauer zeitgleich im virtuellen Raum statt, mit synchroner Kommunikation über Audio, Video oder Chat. Der Veranstalter stellt die Anwesenheit mit einer geeigneten Kontrolle sicher. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe regelt das ebenso (Fortbildungsordnung 2025, § 10 Abs. 3).
Die Empfehlungen der Bundesärztekammer (Anlage 2, Webinare) verlangen, die kontinuierliche Anwesenheit sicherzustellen, und empfehlen eine Lernerfolgskontrolle.
Lernerfolgskontrolle bei Webinaren: Beispiel Westfalen-Lippe
| Dauer | Lernerfolgskontrolle (Richtlinien ÄKWL Nr. 8) |
|---|---|
| unter 2 Unterrichtseinheiten | kann entfallen |
| 3 bis 4 Unterrichtseinheiten | mindestens 5 Multiple-Choice-Fragen |
| ab 5 Unterrichtseinheiten | mindestens 10 Multiple-Choice-Fragen |
Eine Bestehensgrenze gibt es dabei nicht: Die Lernerfolgskontrolle dient hier dem Nachweis der Anwesenheit. Wer nicht teilnimmt, erhält keine Punkte. Andere Kammern regeln das anders, maßgeblich ist der Anerkennungsbescheid.
Hybride Veranstaltungen
Eine Veranstaltung mit Teilnahme vor Ort und online erhält eine gemeinsame VNR. Zuständig ist die Kammer des realen Veranstaltungsorts. Vor Ort belegen Einlass und Ausgang die Teilnahme, online die Anwesenheitskontrolle.
Bewährte Nachweise im Überblick
- Einwahl: Zeitpunkt, zu dem die Person den Raum betritt
- Anwesenheitsabfragen: mehrmals während der Veranstaltung, zu unangekündigten Zeitpunkten, mit kurzer Antwortzeit
- Zeit im Raum: Minuten je Person innerhalb der Veranstaltungszeit, vom Konferenzserver gemessen
- Lernerfolgskontrolle am Ende, wenn die Kammer sie vorsieht
So läuft es mit MeduCert
Im Veranstaltungsraum von MeduCert laufen Video, Chat und Nachweise auf einer Seite: Die Einwahl wird erfasst, Anwesenheitsabfragen erscheinen über dem Video, der Konferenzserver misst die Minuten im Raum, und der Wissenstest öffnet sich in der Seitenleiste. Aus allen Nachweisen ergibt sich die Teilnahme für die Bescheinigung und die Meldung an den EIV.
Quellen
- (Muster-)Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer, Beschluss des 128. Deutschen Ärztetags vom 09.05.2024
- Bundesärztekammer: Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung, 5. Auflage, Stand 20.11.2025 (Anlage 2 Webinare, Anlage 3 Lernerfolgskontrollen)
- Fortbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 29.03.2025
- Richtlinien der Ärztekammer Westfalen-Lippe zur Anerkennung und Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen, gültig ab 01.02.2026