Die Pflichtangaben
- Anbieter der Fortbildung
- Name, Vorname und Geburtsdatum der teilnehmenden Person
- Thema der Veranstaltung
- Veranstaltungsnummer (VNR)
- Datum
- physischer oder virtueller Veranstaltungsort
- wissenschaftliche Leitung
- anerkennende Ärztekammer
- Fortbildungspunkte
- Kategorie
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe verlangt dieselben Angaben (FBO 2025, § 7 Nr. 4).
Abweichungen einzelner Kammern
Die Ärztekammer Niedersachsen verlangt nach ihren Empfehlungen bis Ende 2026 kein Geburtsdatum, dafür die Unterschrift der wissenschaftlichen Leitung in Textform. Die Bescheinigung wird erst nach dem Ende der Veranstaltung ausgestellt. Ab 2027 gelten dort die Angaben der Muster-Fortbildungsordnung mit Geburtsdatum.
Worauf Sie achten sollten
- Platzhalter wie eine VNR aus lauter Nullen machen die Bescheinigung ungültig.
- Die Punkte auf der Bescheinigung entsprechen den Punkten der Anerkennung und der Meldung an den EIV.
- Bescheinigungen erst ausstellen, wenn die Teilnahme belegt ist: Anwesenheit und, falls vorgesehen, Lernerfolgskontrolle.
So läuft es mit MeduCert
MeduCert erstellt die Bescheinigung als PDF mit den Pflichtangaben des Regelwerks Ihrer Kammer, sobald die Teilnahme feststeht. Teilnehmende laden sie selbst herunter. Ein Prüfcode auf der Bescheinigung bestätigt online, dass sie echt ist.