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Ratgeber

EFN der Teilnehmenden erfassen: Barcode, Prüfziffer und Meldung an den EIV

Die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) ist die 15-stellige Nummer, unter der Ärztinnen und Ärzte ihre Fortbildungspunkte sammeln. Veranstalter erfassen sie bei jeder anerkannten Fortbildung, ob Vortrag, Schulung, Seminar oder Webinar, und melden damit die Teilnahme an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV). Am zuverlässigsten ist die Erfassung schon bei der Anmeldung, mit Prüfung der Prüfziffer.

Am Anmeldetisch einer ärztlichen Fortbildung liest ein Barcode-Scanner den Fortbildungsausweis einer Teilnehmerin.

Stand: · Maßgeblich ist der Anerkennungsbescheid Ihrer Ärztekammer.

Was die EFN ist

Die Ärztekammer vergibt jedem Mitglied eine EFN. Sie hat 15 Ziffern, beginnt mit 80276 und endet mit einer Prüfziffer, an der sich die meisten Tippfehler erkennen lassen. Ärztinnen und Ärzte tragen sie als Barcode auf dem Fortbildungsausweis oder auf Klebeetiketten ihrer Kammer bei sich.

Mit der EFN und der Veranstaltungsnummer (VNR) meldet der Veranstalter die Teilnahme an den EIV. Die Kammer schreibt die Punkte dann dem Fortbildungskonto gut.

Drei Wege, die EFN zu erfassen

WegStärkeWorauf Sie achten
bei der Anmeldung eingeben lassenDie Nummer liegt vor Beginn vor, Fehler fallen sofort auf.Prüfziffer direkt im Formular prüfen
Barcode am Einlass scannenschnell bei PräsenzveranstaltungenScanner für Barcode 39 oder 2D-Scanner
Liste nach der Veranstaltung abtippenohne Technik vor OrtZahlendreher zeigen sich erst bei der Meldung

Die Ärztekammer Nordrhein sieht die Erfassung per Barcode als Regel vor. Die 15 Ziffern von Hand einzutragen ist dort für Ausnahmefälle gedacht.

Barcode-Scanner: was Sie brauchen

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe nennt als technische Anforderung einen 1D-Scanner für Barcode 39 oder einen 2D-Scanner. Übliche USB- oder Bluetooth-Scanner geben die Ziffern wie eine Tastatur ein und funktionieren deshalb in jedem Eingabefeld. Eine Geräteempfehlung geben die Kammern nicht.

Melden, korrigieren, bescheinigen

  • Melden Sie die Teilnehmenden innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Veranstaltung an den EIV. So verlangen es die Muster-Fortbildungsordnung und zum Beispiel die Ärztekammer Nordrhein.
  • Nach der ersten Meldung lassen sich die Daten bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe noch 7 Tage korrigieren.
  • Die Teilnahmebescheinigung stellen Sie zusätzlich aus. Die elektronische Meldung ersetzt sie nicht.

So läuft es mit MeduCert

Die Anmeldung fragt die EFN ab und prüft die Prüfziffer, bevor jemand angemeldet ist. Am Einlass erfassen Sie Teilnehmende per QR-Code oder EFN, auch mit einem Barcode-Scanner. Nach der Veranstaltung erstellt MeduCert die Meldungen aus den Anwesenheitsnachweisen und sendet sie nach Ihrer Freigabe an den EIV.

Quellen

  1. (Muster-)Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer, Beschluss des 128. Deutschen Ärztetags vom 09.05.2024
  2. Ärztekammer Nordrhein: Elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten, Information der Anerkennungsstelle, Stand Januar 2026
  3. Ärztekammer Westfalen-Lippe: Elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten. Was ist von Veranstaltern zu beachten?
  4. EIV FOBI: Schnittstellenbeschreibung für Veranstalter (OpenAPI)

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