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Das Regelwerk Ihrer Ärztekammer

Fristen, Testregeln und Gruppengrößen unterscheiden sich je nach Kammer. Das Regelwerk legt sie fest, und MeduCert wendet sie auf Ihre Veranstaltung an.

So finden Sie esVeranstaltung → Einstellungen → Grunddaten → Ärztekammer und Kategorie → Regelwerk

Jede Ärztekammer hat eigene Vorgaben. In MeduCert sind sie als Regelwerk hinterlegt, mit Gültigkeit ab einem Datum. Sie wählen für jede Veranstaltung das passende. Das Auswahlfeld nennt Kammer, Bezeichnung und Gültigkeitsbeginn.

Bereich Ärztekammer und Kategorie mit Auswahl des Regelwerks und der Kategorie
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Regelwerk und Kategorie im Formular.

Was das Regelwerk steuert#

RegelWo sie wirkt
Meldefrist (Tage nach dem Ende)Auf der Übersicht erscheint das Datum der Meldefrist. Nähert sie sich, weist MeduCert darauf hin. Mehr in Die Meldefrist einhalten.
Wissenstest (Lernerfolgskontrolle)Ob ein Wissenstest verpflichtend ist, auch abhängig vom Format (Präsenz, Live-Webinar, Hybrid), wie viele Fragen er mindestens hat und ob eine Bestehensgrenze gilt. Der Wissenstest-Bereich nennt Ihnen die Mindestzahl.
Maximale GruppengrößeIn den Gruppen: Die Verteilung hält die Größe ein, die Gruppenkarten zeigen den Füllstand. Mehr in Teilnehmende auf Kleingruppen verteilen.
ProgrammdauerLiegt die Programmdauer unter der Schwelle des Regelwerks, erscheint ein Hinweis auf der Übersicht.
GeburtsdatumOb die Anmeldeseite das Geburtsdatum abfragt und die Bescheinigung es ausweist.
AufbewahrungFristen für Testergebnisse und Bewertungen, siehe Aufbewahrung und Löschung.

Die Übersicht zeigt unter „Eckdaten“ die Ärztekammer, das gewählte Regelwerk und seine Grundlage, also Fortbildungsordnung und Stand.

Hinterlegte Regelwerke#

MeduCert enthält die Regelwerke aller 17 Ärztekammern und das Muster der Bundesärztekammer, jeweils mit ihren Kategorien A bis L. Die Tabelle nennt die Frist für den Antrag und die Meldung an den EIV; einzelne Kategorien haben eigene Antragsfristen, etwa D, I und K in Nordrhein (42 Tage) und Baden-Württemberg (8 Wochen).

ÄrztekammerRegelwerkAntrag vor BeginnMeldung an den EIVGrundlage
Bayerische LandesärztekammerFBO vom 12.10.2024 (ab 01.09.2025)12 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.09.2025
Landesärztekammer Baden-WürttembergFBO vom 16.07.2025 (ab 01.07.2026)21 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.07.2026
Landesärztekammer BrandenburgFBO vom 14.12.2013 mit Richtlinie 201428 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 05.09.2014; Meldefrist: Grundlage: Muster der Bundesärztekammer
Landesärztekammer HessenFBO vom 22.03.2025, Richtlinie ab 01.01.202621 Tage28 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.04.2026
Landesärztekammer Rheinland-PfalzFBO vom 07.05.2025 (ab 01.01.2026)28 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.01.2026
Landesärztekammer ThüringenFBO vom 06.03.2025 mit Verfahrensordnung28 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 06.03.2025
Sächsische LandesärztekammerFBO vom 13.11.2024 (ab 01.01.2025)28 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.01.2025
Ärztekammer BerlinFBO vom 10.09.2025 und Richtlinien (ab 01.04.2026)28 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.04.2026
Ärztekammer BremenFBO vom 09.09.2024, Ergänzende Richtlinien Stand 12.02.202512 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 12.02.2025
Ärztekammer HamburgFBO vom 02.12.2024 (ab 01.08.2025)28 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 18.08.2026
Ärztekammer Mecklenburg-VorpommernFBO 2013 i. d. F. vom 09.09.2021, Richtlinie 202128 Tage28 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.11.2021
Ärztekammer NiedersachsenFBO 2021 (gilt bis 31.12.2026)21 Tage28 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.03.2021
Ärztekammer NiedersachsenFBO vom 28.11.2025 (ab 01.01.2027)28 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.01.2027; Wissenstest: Grundlage: Muster der Bundesärztekammer
Ärztekammer NordrheinFBO vom 22.11.2025 (ab 01.01.2026)28 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.01.2026
Ärztekammer Sachsen-AnhaltFBO 2013 mit Richtlinie 2017 (gilt bis 31.12.2026)28 Tage28 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 15.11.2017
Ärztekammer Sachsen-AnhaltFBO aus der 16. BO-Satzung vom 11.04.2026 (ab 01.01.2027)28 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 29.04.2026; Wissenstest: Grundlage: Muster der Bundesärztekammer
Ärztekammer Schleswig-HolsteinFBO vom 27.11.2024 (ab 01.01.2025)28 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.01.2025
Ärztekammer Westfalen-LippeFBO vom 29.03.2025, Richtlinien ab 01.02.202628 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 01.02.2026
Ärztekammer des SaarlandesFBO vom 26.04.202362 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 27.07.2023; Meldefrist: Grundlage: Muster der Bundesärztekammer
Bundesärztekammer (Muster)MFBO 202428 Tage14 Tage nach dem EndeQuelle, Stand 09.05.2024

Kategorie C (zum Beispiel Qualitätszirkel, Fallkonferenz, Workshop): 1 Punkt je 45 Minuten, 1 Zusatzpunkt je Veranstaltung bis zu 5 Fortbildungseinheiten (ÄKN bis Ende 2026: bis zu 4 Stunden), höchstens 2 Zusatzpunkte am Tag, dazu 1 Punkt für einen Wissenstest. Die Punktzahl Ihrer Veranstaltung steht im Bescheid der Kammer.

Programmdauer bei der ÄKWL: Je 90 Minuten werden 15 Minuten Pause abgezogen, eine angefangene Einheit zählt ab mehr als 22,5 Minuten. Ab 128 Minuten Programm ergeben sich drei Fortbildungseinheiten.

Wichtig: ÄKWL, Live-Webinar und Hybrid: Wer den Wissenstest nicht ablegt, erhält keine Punkte. Der Test dient hier vor allem als Anwesenheitsnachweis. Unter 2 Fortbildungseinheiten darf er entfallen, bei 3 bis 4 Einheiten genügen 5 Multiple-Choice-Fragen; den Zusatzpunkt gibt es ab 10 Fragen.

Grundlagen der Hinweise zu ÄKWL, ÄKN und Muster: Fortbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 29.03.2025 (§§ 7, 8 und 10) und ihre Richtlinien zur Anerkennung und Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen, in Kraft seit 01.02.2026 (Nr. 4, 6, 8, 9 und 10). Fortbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen mit Wirkung zum 01.03.2021, Richtlinie zum Anerkennungsverfahren vom 17.02.2015 und Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung vom 01.06.2018. Fortbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 28.11.2025 (§§ 7, 8 und 10). (Muster-)Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer vom 09.05.2024 und Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung vom 20.11.2025 (Anlage 3).

Kategorie, Punktevorschlag und Abläufe#

Die Kategorie wählen Sie aus der Liste des Regelwerks, zum Beispiel „C – Fortbildung in Kleingruppen“. Jede Kategorie bringt ihre Regeln mit: Bewertung, Zusatzpunkte, zulässige Formate, Gruppengröße und Wissenstest. Sie haben Vorrang vor den allgemeinen Werten des Regelwerks.

Aus Programmdauer und Kategorie berechnet MeduCert die voraussichtlichen Fortbildungspunkte: 1 Punkt je 45 Minuten Programm (ein Rest über 22,5 Minuten zählt als ganze Einheit) plus Zusatzpunkte der Kategorie. Der Vorschlag steht unter Grunddaten und Anerkennungsdaten. Weicht Ihre eingetragene Punktzahl ab, erscheint ein Hinweis. Maßgeblich bleibt der Bescheid Ihrer Kammer.

Unter Einstellungen → Regeln der Ärztekammer sehen Sie für Ihre Veranstaltung die Regeln der gewählten Kategorie und die Abläufe Ihrer Kammer: Antrag, Interessenkonflikte, Evaluation, Teilnahmebescheinigung, Meldung an den EIV und Aufbewahrung, jeweils mit Quelle und Stand.

Bereich Regeln der Ärztekammer mit Fristen für Antrag und Meldung, Vorgaben zum Wissenstest und den Regeln der Kategorie C mit Punktevorschlag
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Der Bereich „Regeln der Ärztekammer“ für eine Veranstaltung der Kategorie C.

Passen Format oder Gruppengröße nicht zur Kategorie, nennt die Übersicht das unter den Hinweisen. Mit Kleingruppenphasen zählt jede Gruppe einzeln, sonst zählt die ganze Veranstaltung als eine Gruppe.

Anderes Regelwerk gewünscht?#

Neue Regelwerke oder Anpassungen legt MeduCert für Sie an. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular, welche Kammer und welche Fassung der Fortbildungsordnung für Sie gilt.

Tipp: Wählen Sie das Regelwerk, bevor Sie Fragen und Gruppen anlegen. Der Wissenstest und die Gruppen prüfen sich selbst gegen die Regeln und zeigen Ihnen, was zu ergänzen ist.

Weiterlesen#

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